Christian Roller Preis
Geschichtlicher Hintergrund
Christian Roller kam am 11. Januar 1802 in Pforzheim zu Welt. Sein Vater war von 1804 an als „Physikus“ am örtlichen „Zucht- und Waisenhaus“ tätig, einem Hort auch für Arme, Alte und Kranke sowie psychisch Kranke. Roller senior setzte sich seinerzeit für die Bewohner ein, um ihnen über ihre Verwahrung hinaus, Wege zur „Glückseligkeit“ im Spannungsfeld zwischen christlicher Mildtätigkeit und Zwang zur Arbeit zu weisen. Im Vermächtnis seines Vaters widmete sich Christian Roller in besonderem Maße den in der „Universalanstalt“ verwahrten psychisch Kranken.
Nach seinem Studium in Tübingen, Göttingen und Heidelberg ließ sich Christian Roller als praktischer Arzt in Pforzheim nieder. 1825 beauftragte die Badische Regierung den jungen Arzt, die wichtigsten europäischen Einrichtungen der Fürsorge für Geisteskranke in Augenschein zu nehmen. Nach seiner Rückkehr 1826 wurde er als Assistenzarzt an das neu eingerichtete „Irrenhaus“ in Heidelberg berufen. Von Beginn seiner Tätigkeit an setzte er sich für eine menschenwürdige Versorgung der Kranken ein. 1830 schloss Christian Roller das Manuskript seines Buches: „Die Irrenanstalt nach allen ihren Beziehungen“ ab. Ein von ihm formulierter Satz wurde dabei zum Programm seines weiteren Wirkens: „Warum wachen die Menschen nicht mit mehr Eifersucht darüber, dass auch im verirrten Bruder die Menschenrechte respektiert werden?“
Die großherzogliche Regierung stimmte dem „programmatischen Entwurf“ der späteren Illenau und der „umfassenden Neuordnung und Weiterentwicklung des staatlichen Irrenwesens“ zu; nicht zuletzt auch deswegen, weil im Badischen Hause einige Personen selbst an psychischen Erkrankungen litten. So wurde die erste und in allen Einheiten den therapeutischen Vorstellungen entsprechende Heil- und Pflegeanstalt in Deutschland nach Rollers Vorstellungen errichtet – eine stattliche Anlage, die fortan als „Schloss für Irre“ entweder bewundert oder geschmäht wurde. Sie galt als Meilenstein im Anstaltsbau und in der Entwicklung der deutschen Psychiatrie im 19. Jahrhundert.
Die Anstalt nahm 1842 ihren Betrieb auf und avancierte alsbald zu einem Anziehungspunkt deutscher und ausländischer Psychiater. Max Fischer schrieb 1921: „Rollers Schöpfung Illenau war eine einzig dastehende Großtat, nicht nur für die Heilwissenschaft im allgemeinen und für die Seelenkunde im besonderen, sondern weit darüber hinaus für die ganze Kulturwelt; sie war in ihrer Art eine kosmopolitische Neuerung ohne Vorbild“.
Wie weit reichend die reformatorischen Konzepte Rollers auch nach Schließung der Illenau durch die Nationalsozialisten im 20. Jahrhundert sind, zeigt sich in der Kritik und Würdigung des sogenannten „Illenauer Modells“ durch moderne Psychiatriehistoriker:
Einige Kritiker glauben, in der Isolation in ländlicher Umgebung (Psychopharmaka gab es seinerzeit nicht), stigmatisierende Ansätze zu erkennen, die später dem totalitären System der Nationalsozialisten dienlich gewesen wären. Ebenfalls zweifelhaften Zuspruch erhielt Roller durch die „sozialistische Patientenkollektive“ der 70-er Jahre des 20. Jahrhunderts. Sie begrüßte es, Patienten aus der postuliert krankmachenden Ursprungsfamilie zu entfernen und einer „Ersatzfamilie“ zuzuführen.
Diese Vorbehalte werden gegenstandslos, angesichts der zahlreichen Würdigungen, seiner geplanten und umgesetzten Reformationen. So stehen der Kritik an der Isolationspolitik die milieutherapeutischen Ansätze gegenüber in heilsamer, ländlicher Atmosphäre jenseits der Hektik von Ballungsräumen. Optimale Rahmenbedingungen für den viel beschworenen „Illenauer Geist“, der sich auch den so genannten „unheilbaren Kranken“ verpflichtete. Dem Zeitgeist entsprechend wurden die Insassen in ein religiös geprägtes, erzieherisch-disziplinierendes System eingegliedert, in dem Arbeit eine zentrale Funktion einnahm. Das gilt heute verschiedentlich als erster Ansatz für eine Arbeitstherapie. Roller schob die Kranken nicht in Pflegeanstalten ab, wie in anderen Ländern im Deutschen Reich üblich, sondern behielt sie weiter in seiner „relativ verbundenen Heil- und Pflegeanstalt“. In diesem Bemühen, dem einzigartigen „Badischen Modell“, lässt sich der integrierende Ansatz erkennen, was dem Bezug zu den Nationalsozialisten jegliche Grundlage entzieht.
Kritisch anzumerken wäre, dass Roller der Betreuung seiner Pfleglinge den Vorrang einräumte, vor der Forschung und vor allem vor der Lehre. Damit verschloss er sich dem Zustrom von Studenten. Ohne es vielleicht zu wollen, wurde Roller so zum Wegbereiter einer Entwicklung, die auf die Zweiteilung zwischen Anstalts- und Universitätspsychiatrie hinauslief, was bis heute noch fort- und einem gesamtpsychiatrischen Netzwerk eher entgegenwirkt. Allerdings hätte die Nachrangigkeit der Lehre in der universitär geforderten Form nicht zwangsläufig zur Dichotomisierung führen müssen, wie es uns das Modell „Weissenau“ belegt.
Literaturhinweise:
BURKHARDT, M (1994) Die Heil- und Pflegeanstalt Illenau. Badische Psychiatriegeschichte anhand der Krankenakten 1842 – 1877. Magisterarbeit, Freiburg.
DROLL, P (1994) 150 Jahre Illenau. Achern.
Faulstich, H (1993) Von der Irrenfürsorge zur „Euthanasie“. Geschichte der badischen Psychiatrie bis 1945. Lambertus-Verlag, Freiburg.
GEHRKE, W (1995) Die Reformanstalt Illenau und ihre Bedeutung für die badische Irrenfürsorge in der Ära Roller. Eine psychiatriehistorische Studie anhand der Illenauer Krankengeschichten von 1826 - 1877. Med. Diss. Freiburg.
KRAMER, C (1998) A Fool’s Paradise: The Psychiatry of Gemüth in a Biedermeier Asylum. Department of History; the University of Chicago.
LOETSCH, G (1996) Christian Roller & Ernst Fink. Die Anfänge von Illenau. Achern.
LOETSCH, G (1998) „Bis daß die Freiheit aufersteht“. Vormärz und Revolution in Stadt und Amt Achern. Achern.
LOETSCH, G (2000) Von der Menschenwürde zum Lebensunwert. Die Geschichte der Illenau von 1842 bis 1940. Achertäler Verlag, Achern.
RICHTER, G (Hg.) (20052) Die Fahrt ins Graue(n). Die Heil- und Pflegeanstalt Emmendingen 1933-1945 - und danach. Selbstverlag, Emmendingen.
SCHNEIDER, H (1992) Die ehemalige Heil- und Pflegeanstalt Illenau. Ihre Geschichte und ihre Bedeutung. Achern.
Seidler, E (1991) Die medizinische Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Frei-burg i. Br.. Grundlagen und Entwicklungen. Springer-Verlag, Berlin-Heidelberg u.a.O..
STIER, B (1988) Fürsorge und Disziplinierung im Zeitalter des Absolutismus. Das Pforzheimer Zucht- und Waisenhaus und die badische Sozialpolitik im 18. Jahrhundert. Thorbecke-Verlag Sigmaringen.
Vergaberichtlinien
Die Vergabe des Christian Roller Preises erfolgt nach folgenden Bestimmungen:
1. Der Christian Roller Preis dient der Anschubfinanzierung oder Förderung hervorragender Projekte, Einrichtungen oder Teilen von Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Rehabilitation psychisch Kranker oder Förderung von Projekten auf dem Gebiet der Begleit- oder Versorgungsforschung. Die geförderten Programme oder Projekte sollen Vorbildcharakter haben und überregional bedeutsam sein.
Die geförderten Programme oder Projekte müssen einen deutlichen räumlichen Bezug zu den Regierungsbezirken Freiburg und Karlsruhe bzw. den Einzugsgebieten der ehemaligen drei psychiatrischen Landeskrankenhäuser Wiesloch, Emmendingen und Reichenau haben.
2. Der Preis in Höhe von 120.000.00 Euro wird alle zwei Jahre vergeben. Das Preisgeld wird dem Leiter des ausgewählten Projekts zur verantwortlichen Verwendung im Sinne der Vergaberichtlinien zur Verfügung gestellt. Das Preisgeld kann auch aufgeteilt auf mehrere Bewerber vergeben werden.
3. Anträge auf Förderung durch den Christian Roller Preis sind auf der Grundlage der Förderrichtlinien jeweils bis zum 31.10. eines Jahres mit ungerader Endziffer per Einschreiben zu richten an den Vorsitzenden des Verwaltungsrates der Illenauer Stiftungen
Dr. R.-D. Splitthoff
Heidelbergerstraße 1 a
69168 Wiesloch.
4. Die Beurteilung der Anträge und die Verleihung des Preises nimmt ein
Kuratorium von Sachverständigen wahr. Seine Mitglieder sind:
- Prof. Dr. Dr. h. c. mult. H. Häfner, Mannheim als Vorsitzender
- Prof. Dr. T. Becker, Günzburg/Ulm
- Dr. H. Kayser, Zwiefalten
- Dr. E. Baljer, Günzburg/Ulm
- Dr. P. Gerking, Reichenau
- Dr. R.-D. Splitthoff, Wiesloch
- Dr. J.-H. Linke, Emmendingen
Scheidet ein Kuratoriumsmitglied aus, so wird vom Kuratorium dem Verwaltungsrat der Stiftung ein neues sachverständiges Mitglied vorgeschlagen. Die Wahl zu diesem Vorschlag erfolgt im Kuratorium mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Verweigert der Verwaltungsrat die Zustimmung zum Vorschlag eines neuen Mitglieds unternimmt der Vorsitzende des Kuratoriums zusammen mit dem Vorsitzenden des Verwaltungsrats einen Einigungsversuch, der beiden Gremien vorgelegt wird.
Das Kuratorium tagt einmal jährlich.
5. Die Förderwürdigkeit der eingegangenen Bewerbungen wird vom Kuratorium entschieden.
Die Entscheidungen des Kuratoriums müssen frei und unabhängig erfolgen. Die Entscheidungen sind nicht anfechtbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Im Falle materieller oder ideeller Bindungen eines Kuratoriumsmitglieds an die Antragsteller (z.B. Vorgesetzter des Antragstellers oder leitender Mitarbeiter der mit dem Antragsteller geförderten Einrichtung) hat sich das betroffene Kuratoriumsmitglied der Stimme zu enthalten. Bestehende Abhängigkeiten sind dem Kuratorium vor der Entscheidungsfindung mitzuteilen. Bewerbungen, die nicht berücksichtigt wurden, werden dem Absender ohne Begründung zurückgegeben. Ansprüche auf Entgelt von Kosten oder Zeitaufwand, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstanden sind, werden nicht vergütet.
6. Der Christian Roller Preis wird bei Gelegenheit der Wanderversammlung südwestdeutscher Psychiater und Neurologen in Baden-Baden durch den Vorsitzenden des Kuratoriums verliehen. Das Preisgeld wird vom Vorsitzenden des Verwaltungsrats der Stiftung überreicht.
7. Der Preisträger hat das Kuratorium erstmals ein Jahr nach der Vergabe des Preises über den inhaltlichen Fortschritt des Projekts und die Stiftung über die Verwendung der Fördermittel zu informieren. Dieselbe Informationspflicht ist zwei Jahre nach Gewährung des Preises zu erfüllen. Für die Mittelverwendung trägt der Projektleiter selbst Verantwortung. Die Stiftung hat das Recht, die Mittelverwendung zu prüfen. Für die Verwendung der Mittel gelten die Bewilligungsbedingungen der Stiftung. Der Projektleiter ist verpflichtet, nach Abschluss des Projekts gegenüber der Stiftung eine Endabrechnung verbunden mit einem Mittelverwendungsnachweis und dem Kuratorium einen Arbeitsbericht vorzulegen. Der Projektleiter ist verpflichtet, von allen aus dem Projekt hervorgegangenen Publikationen, sei es in wissenschaftlichen Zeitschriften oder Bücher, sei es in öffentlichen Medien, durch Vorlage eines Belegexemplars oder durch Mitteilung der Sendezeit das Kuratorium zu unterrichten. In allen Publikationen aus dem geförderten Projekt ist auf die Förderung durch den Christian Roller Preis hinzuweisen.
Die Förderperiode des Christian Roller Preises ist grundsätzlich auf zwei Jahre begrenzt. Bei erkennbarer Notwendigkeit der Überschreitung kann der Projektleiter rechtzeitig einen Antrag auf Verlängerung zusammen mit einem Bericht über den Stand des Projekts stellen. Eine danach erforderliche Verlängerung der Mittelverwendung oder eine Aufstockung der Mittel kann die Stiftung mit Zustimmung aller Verwaltungsratmitglieder auf Empfehlung des Kuratoriums bewilligen.
8. Die Ausschreibung des Preises erfolgt alle zwei Jahre in der Fachpresse und im Internet unter www.illenauerstiftungen.de
9. Änderungen der Vergabebestimmungen bedürfen der Zustimmung des Verwaltungsrats und des für die Vergabe des Christian Roller Preises verantwortlichen Kuratoriums.
Formvorgaben für die Anträge für den Christian Roller Preis
Der Christian Roller Preis ist eine Auszeichnung für hervorragende Projekte sowohl auf dem Gebiet der Gestaltung sozialpsychiatrischer, psychosozialer und rehabilitativer Einrichtungen als auch auf dem Gebiet der Versorgungsforschung.
Die Projekte müssen mindestens ansatzweise einen deutlichen räumlichen Bezug zu den Regierungsbezirken Karlsruhe und Freiburg haben. Eine Kooperation mit Projektpartnern außerhalb dieser Gebiete ist nicht aus-geschlossen.
Die Anträge auf Bewilligung von Projektmitteln aus dem Christian Roller Preis sind unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgelisteten Punkte auszuarbeiten:
1. Name und Adresse des Antragsstellers, gegenwärtige Tätigkeit und Arbeitgeber, Arbeitsverhältnis für die nächsten drei Jahre
2. Kurzes Curriculum Vitae mit inhaltlicher Beschreibung der gegenwärtigen Tätigkeit In gleicher Weise werden diese Angaben von allen beteiligten Antragstellern und Projektbeteiligten aus anderen Einrichtungen benötigt.
3. Inhaltspunkte des Antrags
3.1 Antrag auf Praxisprojekt:
• Darstellung der versorgungsrelevanten Bedeutung und der Originalität des Projekts. Deutschlandweiter Stand konkurrierender oder vergleichbarer Versorgungsstrukturen oder Aktivitäten.
• Projektziele. Darstellung des Projektes mit derzeitigem Stand der Vorbereitung bzw. der Arbeit der Antragsteller.
• Verwendung der beantragten Mittel aufgegliedert nach Personalmitteln (Beantragung von Personalstellen entspr. der in Frage kommenden Tarife) und nach Sachmitteln.
• Zeitplan des Projekts und der Verwendung (Abrufung) des Preisgeldes
(für die 2-jährige Förderperiode mindestens in Halbjahresschritten).
• Verbindliche Zusage des Arbeitgebers (ärztliche und administrative Kranken hausleitung) für Durchführung des Projekts sowie Mittelverwaltung, Kontrolle und Abrechnung.
3.2 Antrag für ein Forschungsprojekt
• Vorlage der Publikationsliste der Antragsteller
• Darstellung des Wissenstandes zum Thema
• Projektziel und Design
• Verwendung der beantragten Mittel aufgegliedert nach Personalmitteln (Beantragung von Personalstellen entspr. der in Frage kommenden Tarife) und nach Sachmitteln.
Für Mitarbeiter, die promovieren wollen, sind halbe Stellen zu beantragen.
• Zeitplan des Projektes und der Verwendung (Abrufung) der beantragten Mittel
• Verbindliche Zusage des Arbeitgebers (ärztliche und administrative Kranken hausleitung) für Durchführung des Projekts sowie Mittelverwaltung, Kontrolle und Abrechnung.
4. Vorlage des Antrags
Die Anträge sind bis zum 31.10 2011 (mit 2 Kopien) per Einschreiben zu richten an den Vorsitzenden des Verwaltungsrates der
Illenauer Stiftungen
Dr. R.-D. Splitthoff
Heidelbergerstraße 1 a
69168 Wiesloch
Allgemeine Bewilligungsbedingungen
Es gelten folgende allgemeine Bewilligungsbedingungen:
Die Illenauer Stiftungen – Reimann-Roller-Stiftung - sind als gemeinnützige Einrichtung verpflichtet, die ordnungsgemäße und wirtschaftliche Verwendung der von ihr bewilligten Mittel sicherzustellen. Die Bewilligungsbedingungen beschreiben das Verfahren zwischen der Stiftung und dem Bewilligungs-
empfänger und sind die Grundlage für die Durchführung der Projekte.
Bewilligungsgrundsätze
1. Die von der Stiftung bewilligten Mittel sind wirtschaftlich und sparsam zu verwalten und sind zeitlich bedarfsgerecht abzurufen. Die Verwendung der von der Stiftung bewilligten Mittel ist zweckgebunden. Der Verwendungszweck ist im Bewilligungsschreiben angegeben. Der Bewilligungsempfänger ist verpflichtet, die Stiftung über jede beabsichtigte Änderung des Verwendungszwecks, des Projektbeginns, der Realisierungsbedingungen sowie über Änderungen der Rechtsform (Satzung, Gemeinnützigkeitsstatus) und der Organe des Trägers vorab schriftlich zu unterrichten. Diesbezügliche Auflagen der Stiftung sind zu berücksichtigen. Die Entscheidung der Stiftung wird schriftlich mitgeteilt.
2. Das Bewilligungsschreiben begründet erst dann einen Anspruch des Bewilligungsempfängers, wenn der Mittelabruf vom Empfänger unterschrieben spätestens sechs Monate nach Datum des Bewilligungsschreibens bei der Stiftung vorliegt und die Bewilligungsbedingungen vom Empfänger ausdrücklich anerkannt wurden.
3. Die Förderungsmittel werden von der Stiftung monatlich auf Abruf und erstmals zu Beginn des Monats zur Verfügung gestellt, in dem sie benötigt werden. Die Stiftung erbittet hierzu möglichst frühzeitig Information. Bei einem monatlichen Bedarf von weniger als 5.000,- Euro kann ein Vierteljahresbedarf im Voraus abgerufen werden
4. Eine Änderung der Finanzierungsanteile (Eigen-, Stiftungs- und anderweitig erhaltene Mittel) ist nur mit schriftlichem Einverständnis der Stiftung möglich.
5. Personalmittel sind grundsätzlich dem Bewilligungsschreiben entsprechend zu verwenden. Im Bewilligungsschreiben festgelegte Einstufungen bilden Obergrenzen. Ansonsten gelten die Anstellungsbedingungen und Einstufungskriterien der Mittel verwaltenden Institution.
6. Die Stiftung wird in keinem Fall Arbeitgeber der aus ihren Fördermitteln Beschäftigten.
7. Sieht die Bewilligung mehrere Ausgabepositionen vor, so sind die bewilligten Mittel bis zu 20 Prozent der einzelnen Teilbeträge gegenseitig deckungsfähig. Größere finanzielle Abweichungen und der Einsatz von Projektmitteln für im Antrag nicht genannte Kostenarten bedürfen der Genehmigung durch die Stiftung.
8. Der Bewilligungsempfänger ist selbst für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Anordnungen verantwortlich. Die Stiftung haftet nicht für Schäden, die dem Bewilligungsempfänger oder Dritten aus der Durchführung des geförderten Vorhabens entstehen.
9. Reisekosten können abgerechnet werden, soweit die Reise für die Durchführung des Vorhabens notwendig war. Es ist die gesetzliche Reisekostenregelung des Landes Baden-Württemberg anzuwenden. Für ein institutseigenes Kraftfahrzeug können die Ausgaben für Kraftstoffe abgerechnet werden.
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